Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Finanzgerichte in Nürnberg und Kassel haben die Anwendung des Rabattfreibetrages auf Fahrvergünstigungstickets anerkannt. Damit können sich die Versorgungsempfänger wieder Hoffnung machen. Wie es jetzt weitergeht ...

2017_06.07_evg-info_versteuerung_von_fahrvergünstigungen_von_versorgungsempfängern.docx.pdf