Sozialpolitische Zielsetzung eines gesetzlichen oder staatlich geförderten Alterssicherungssystems muss die Vermeidung von Altersarmut sein. Die ab dem Rentenreformgesetz 1999 erfolgten Absenkungen des Nettorentenniveaus müssen dementsprechend überprüft und gegebenenfalls auch für die Vergangenheit korrigiert werden. Dabei kann von Lebensstandardsicherung gesprochen werden, wenn Versicherte, die dem Alterssicherungssystem langjährig angehört haben, im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten, die es ermöglicht, ihren Lebensabend in Würde ohne sozialen Abstieg zu verbingen. Das hat zur Folge, dass nachfolgende Punkte mit Inhalt versehen werden müssen:

  • Anhebung des Rentenniveaus und Streichung des Nachhaltigkeitsfaktors.
  • Ausdehnung von Rentenanwartschaften auf passive Berufszeiten und Ausweitung der "Rente nach Mindesteinkommen".
  • Bessere Bewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit.
  • Reform der Renten wegen Erwerbsminderung.
  • Ausdehunung der Altersversicherung zur Erwerbstätigenversicherung

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