Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bunderegierung hat einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entwickelt. Im Gesetzentwurf versucht der Gesetzgeber in folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mittelbar in den Markt um Preis und Leistungen in der Arzneimittelverordnung einzugreifen.          
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DGB Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Verbot des Versanhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Momentan ist es ausländischen Versandapotheken ausdrücklich erlaubt, ihren Kunden Preisnachlässe auch auf rezeptpflichtige Medikamente zu gewähren. Zuzahlungen können so ganz oder teilweise erlassen werden. In Deutschland niedergelassene Apotheken können dagegen keine Rabatte gewähren, da für  sie eine Preisbindung gilt und sie eine Zuzahlung pro Packung von 5 oder
10 €  bei Kassenpatienten einfordern müssen. Indem der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten würde, bliebe der Marktanteil der niedergelassenen Apotheken im rechtlich geschützen Rahmen ohne Gewährung von Rabatten stabil.

Angeblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber Versandapotheken im EU- Ausland

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