ohne titel 5Heinz-Werner hatte seine Teilnahme an der Mitgliederversammlung der Ortssenioren Hamburg am 07.10.2014 in der Geschäftstelle der EVG zugesagt, und cirka 45 KollegInnen sind dieser Einladung gefolgt. Gleich zu Anfang führte Kollege Milde aus, dass er aus dem Vorstand der KVB ausgeschieden, und dass fortan der Kollege

Cornelius Formen, Tel.: 069/24703-500, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

für ihn in den Vostand nachgerückt sei. Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes sind Frau Mariette Rüth, gleichzeitig Vertreterin  des Bundreseisenbahnvermögens (BEV) und Kollege Formen, gleichzeitig Hauptvertreter der Versicherten. Der Vorstand besteht aus 10 Mitgliedervertretern und dem Vertreter des BEV. Die Mitgliedervertreter werden vom Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV und dem Besonderen Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV (BesHPR) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Die KVB ist keine Krankenversicherung, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des BEV. Als solche erfüllt sie die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten als Fürsorgeverpflichtung nach § 78 Bundesbahngesetz. Zur Zeit betreut sie 198.234 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben derzeit 315.812 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB. Es gilt die Satzung der KVB vom 01.01.1996, Ausgabe 2009 mit dem 5. Nachtrag vom 01.01.2014. Als Geschäftsführer fungiert derzeit Herr Eckhard Steffin.

Nach den allgemeinen Ausführungen schloss sich eine lebhafte Diskussion mit folgen Fragen und Antworten an:

  • Wann beginnt der Start der Einführung des Verfahrens "Elektronische Vorgangsbearbeitung bei der KVB" für Mitglieder der Bezirksleitung Münster? Antwort: Mitglieder, deren Anträge im neuen Verfahren bearbeitet werden sollen, erkennen dies daran, dass sie zusammen mit der Erstattungsmitteilung zwei mit ihren Mitgliedsangaben ausgefüllte Formulare des neuen Erstattungsantrags mit der Anschrift der Bezirksleitung Wuppertal (= zentrale Posteingangsstelle) zugeschickt bekommen und dem Hinweis, dass sie künftig keine Belege mehr zurück erhalten werden.
  • Warum ändern sich die langen Erstattungszeiten nicht? Antwort: Die aktuelle Laufzeit, beginnend mit dem Eingang der Unterlagen bis zum Erhalt der Erstattungsmitteilung, beträgt derzeit 26 Arbeitstage. Grund für die "zögerliche" Bearbeitung sind zeitliche Mehraufwendungen in der Erfassung und eben auch personelle Engpässe. Zusätzliche personelle Verstärkungen sind durch die Präsidentin des BEV untersagt worden.
  • Wie sollen fällige Arztrechnungen bezahlt werden in Anbetracht der langen Laufzeiten? Antwort: Es gibt einen Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der KVB, wonach spätestens nach einer Zeit von 30 Tagen, ab dem Tag des Eingangs der Rechnung, kostenmäßige Verbindlichkeiten zu begleichen sind.
  • Wie sieht es nach der Neuausrichtung der KVB mit den gerade eingerichteten Beratungsstellen aus, die hier an jedem 3. Mittwoch im Monat in den Räumen der EVG in der Hammerbrookstraße sehr gut angenommen werden? Antwort: Die Schwerpunktstützpunkte und Beratungsstellen bleiben alle erhalten.
  • Ab welchem Betrag darf der Erstattungsvordruck eingereicht werden? Antwort: Ab 100,- € dürfen die weder geklammerten noch gehefteten Unterlagen der KVB vorgelegt werden.
  • Wie sieht es mit Beitragserhöhungen aus? Es gibt keine Beitragserhöhungen! Zum 01.02.2015 werden auf der Grundlage der Besoldungs- und Vergütungstabellen, siehe Satzung der KVB, lediglich die Beiträge angepasst.