Das Bundeseisenbahnvermögen behandelt nach Entscheidung der obersten Finanzbehörde seit 2010 Fahrvergünstigungen von Versorgungsempfängern steuerrechtlich als laufenden Versorgungsbezug . Somit unterliegen sie der Versteuerung.                                                                                                               Der Bundesfinanzhof hat im Februar 2013 eine ähnlich gelagerte Klage zurückgewiesen. Versorgungsempfänger, die in ihrem Einspruch beim Finanzamt gegen die Versteuerung der Fahrvergünstigung auf dieses Verfahren hingeiwiesen haben, wurden in ihrer Auffassung nicht bestätigt. Dennoch ist die Frage weiterhin strittig.              Das Finanzgericht Köln hat im Mai 2013 entschieden, dass Fahrvergünstigungen nicht den laufenden Versorgungsbezügen zuzurechnen  und damit steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen sind. Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt, das Verfahren ist zur Zeit beim BFH ( VI R 41/13 ) anhängig.

Betroffene Versorgungsempfänger, die Einspruch gegen ihren Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen wollen, sollten auf das oben genannte Verfahren hinweisen und eine Aussetzung bis zur Klärung durch den BFH beantragen.

 Versteuerung.pdf  Mustereinspruch.pdf