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Rente und Steuern

Infos für Rentner und Angehörige                                                              Euroscheine

Von der gesetzlichen Rente  wird seit 2005 ein höherer Teil zur Steuer herangezogen. Maßgeblich dafür ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn. Er beträgt für alle Renten, die bis zum 31.12. 2005 begonnen haben, 50%. Rentner,  die 2016 zum 1. Mal eine gesetzliche Rente bekommen, haben einen steuerpflichtigen Anteil  von  72 %. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich der Besteuerungsanteil um 2 % bis 2040 um 1 %. Ab  2040 müssen Erstrentner die  gesamte Rente versteuern . Wer seit 2005 oder früher eine gesetzliche Rente erhält, die nicht mehr als 1575 € brutto beträgt, muß voraussichtlich keine Steuern bezahlen. Wird die 1. Rente seit 2013 gezahlt, fallen bei einer Bruttorente bis ca 1266 € monatlich keine Steuern an.

Rentenbeginn entscheidend

Den steuerfreien Teil der Rente schreibt das Finanzamt als persönlichen Rentenfreibetrag fest. Das heißt: Der Rentenfreibetrag bleibt in der festgesetzten Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente unverändert. ( Achtung: bei Anrechnung von Einkommen oder Wechsel der Rente berechnet das Finanzamt den Rentenfreibetrag neu.)

Mütterrente

Auch die Mütterrente ist ab 2014 steuerpflichtig. Damit muss der steuerfreie Teil der Rente neu errechnet werden.Wie hoch die Mütterrente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr, in dem erstmals Rente bezogen wurde.

Witwen, Witwer

Der Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Rentenbeginn des Verstorbenen.

Ehepaare

Für Ehegatten gilt zusammengerechnet das Doppelte.

Achtung:

Nach dieser Faustregel können sich Rentner richten, wenn sie keine anderen Einkünfte haben.

Steuern auf die Betriebsrente der Renten- Zusatzversicherung?

In der Regel werden die Betriebsrenten aus der Renten-Zusatzversicherung der Knappschaft -  Bahn – See während der Leistungsphase nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Die Betriebsrenten wurden in der aktiven Erwerbsphase im Umlageverfahren mit einer Eigenbeteiligung des Beschäftigten finanziert. Sie unterliegen damit der pauschalen Besteuerung in der Erwerbsphase.

Kontrolle der Renten

Die Renten- Zusatzversicherung sendet seit 2007 jedem Rentenbezieher eine Bescheinigung der erhaltenen Jahresrente zu. Mit einer lückenlosen Kontrolle müssen Rentner rechnen.

Fristen und Sanktionen

Haben Steuerpflichtige grob fahrlässig zu wenig Steuern gezahlt, dürfen die Finanzämter 5 Jahre und bei groben Vorsatz 10 Jahre Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nachverlangen.                  

Weitergehende Informationen bieten:

Steuerselbsthilfevereine und Steuerberater

 

 

 

 

 

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