Neues zum Familienrechtschutz
Jedes Mitglied der EVG hat auf Antrag Anspruch auf Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Dies gilt für alle Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und für Fragen des Sozialrechtes, die immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Mitgliedschaft in der EVG für viele privatrechtliche Fragestellungen rechtliche Beratung und Unterstützung. Die EVG hat für alle Mitglieder einen Gruppenvertrag zum Familienrechtschutz mit der DEVK abgeschlossen. Der Gewerkschaftstag der EVG hat dazu im November 2014 maßgebliche Erweiterungen
- auch für Seniorinnen und Senioren - beschlossen.
Der Versicherungsschutz umfasst jetzt folgende Leistungen:
1. Schadensersatz - Rechtsschutz
2. Rechtsschutz im Vertrags - und Sachenrecht -
- ohne Streitigkeiten aus Versicherungsververträgen
3. Straf- Rechtschutz
4. Ordnungswidrigkeiten - Rechtschutz
5. Beratungs- Rechtschutz im Familien -,Lebenspartnerschafts - und Erbrecht
6. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz
7. Telefonische Rechtsberatung (auch bei nicht versicherten Angelegenheiten)
8. Arbeits - und Sozial - Rechtschutz, auch für die mitversicherten Kinder, jedoch nicht für
Ehepartner/Innen
9. Neu: Notfallvorsorge - Schutz
Der Notfallvorsorge - Schutz beinhaltet die Übernahme der Anwaltskosten für die Beratung und Erstellung der Vorsorgevollmacht und der Betreuungs- oder Patientenverfügung, sowie auf Wunsch die Aufnahme in das zentrale Vorsorgeregister.
Sozial - Rechtschutz für Seniorinnen und Senioren
Für Seniorinnen und Senioren wird ab 01.01.2015 Rechtschutz im Streitfällen im Sozialrecht gewährt. Dies umfasst z.B. Rechtsstreitigkeiten bei Widersprüchen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung oder bei Widerspruchsverfahren bei der Anerkennung einer Pflegestufe.
Wer ist versichert ?
- alle Mitglieder der EVG, die nicht ausdrücklich auf den Rechtsschutz verzichtet haben;
- deren Ehegatten/innen;
- deren eingetragene Lebenspartner/innen
- deren minderjährige Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder)- und deren unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebenjahres,jedoch
längstens bis zu dem Zeitpunkt, ab dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte l Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
Selbstbeteiligung: Neu
100€ je Versicherungsfall, die Eigenbeteiligung entfällt beim Beratungs - Rechtsschutz, der telefonischen Rechtsberatung, sowie dem Notfallvorsorge - Rechtschutz
Wichtige Rufnummern
Telefonische Klärung des Kostenschutzes und der Notfallvorsorge:
0221 757 1993
Direkte telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr durch unabhängige Anwälte
0800 4 959 959
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