Hospiz- und Palliativgesetz - was ändert sich ab Januar 2016 ?
Durch die Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes wurden Leistungsverbesserungen für Betroffene gesetzlich neu geregelt.
Das sind:
Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenversicherung bei Hospitz- und Palliativversorgung.
Erstattung von 95 % der zuschussfähigen Kosten bei stationären Hospitzaufenthalten durch die Krankenkassen.
Bezuschussung ambulanter Hospitzdienste für Personal- und Sachkosten (z.B. Fahrkosten ehrenamtliche Mitarbeiter).
Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung, spezielles Beratungsangebot für Pflegeheimbewohner.
Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in ländlichen Regionen.
Stärkung der Palläativversorgung in Krankenhäusern (u.a. durch Förderung des Ausbaus multiprofessioneller Palliativdienste),
- Aufrufe: 3011