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Hospiz- und Palliativgesetz - was ändert sich ab Januar 2016 ?

Durch die Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes wurden Leistungsverbesserungen für Betroffene gesetzlich neu geregelt.

Das sind:
                  
hakenAnspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenversicherung bei Hospitz- und Palliativversorgung.

  
haken Erstattung von 95 % der zuschussfähigen Kosten bei stationären Hospitzaufenthalten durch die                          Krankenkassen.

hakenBezuschussung ambulanter Hospitzdienste für Personal- und Sachkosten (z.B. Fahrkosten ehrenamtliche Mitarbeiter).

 

hakenSterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung, spezielles Beratungsangebot für Pflegeheimbewohner.

 

hakenAusbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in ländlichen Regionen.

 

hakenStärkung der Palläativversorgung in Krankenhäusern (u.a. durch Förderung des Ausbaus multiprofessioneller Palliativdienste),

 

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