Grenzbetrag - Unfallrente
Infos für Versicherte und Angehörige
Wer neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, muss ab einem bestimmten Grenzbetrag mit einer Anrechnung der Rente rechnen. Die gesetzliche Rente wird nicht oder nur in gemindertem Umfang gezahlt, wenn beide Renten zusammen einen Grenzbetrag übersteigen. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherter mit Rentenansprüchen aus beiden Versicherungen ein Gesamteinkommen erzielt, das wesentlich über seinem vorherigen Erwerbseinkommen liegt.
Anrechenbar können Unfallrenten auf Versicherten- und Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sein, also
- Auf alle Altersrenten
- Auf die Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung
- Auf die Erziehungsrente
- Auf Witwen- , Witwerrenten und auf Waisenrenten
Weitergehende Informationen bietet:
Ralph Borkowski
Versichertensprecher KBS
0151 51457352
Weitergehende Informationen zur Eisenbahn Unfallkasse auf der EUK Webseite (externer Link).
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