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Der DGB beleuchtet den Koalitionsvertrag zur Rentenpolitik

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21.03.2018

Rentenpolitik

Kurswechsel in der Rentenpolitik ist einen kleinen Schritt näher!

Erneuerung der Alterssicherung nicht auf die lange Bank schieben

Der Koalitionsvertrag enthält Ansätze für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Die eigentliche Debatte wird aber in eine Rentenkommission und auf die Zeit ab 2020 verschoben. Dies kann den Gewerkschaften natürlich nicht genügen. Weitere Verbesserungen für bestimmte Gruppen sind zu begrüßen. Die Fehlfinanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen ist und bleibt falsch. Die Grundrente soll langjährige Beitragszahlung belohnen, birgt allerdings viele Fragen und Probleme.

 bild rente

In der Rentenpolitik will die Koalition das Rentenniveau vorerst bis 2025 stabilisieren. Das ist ein guter Schritt. Die Frage des Kurswechsels und der Erneuerung der Alterssicherung in Deutschland soll allerdings in einer Rentenkommission bearbeitet werden. Dies ist unbefriedigend und droht die Dinge auf die lange Bank zu schieben. Daher gilt es jetzt, entsprechenden Druck auszuüben, damit die Kommission tatsächlich eine ehrliche Debatte über die Zukunft der Alterssicherung ermöglicht und sich der Zeitverzug wenigstens deswegen als sinnvoll erweist.


Sicherungsfunktion derzeit nicht gewährleistet

Die Frage der erneuten Verbesserungen bei den Renten wegen Erwerbsminderung ist ausdrücklich zu begrüßen. Viel zu oft misslingt heute die Sicherungsfunktion und führt sogar oftmals zu Armut. Unangetastet sollen die Abschläge bleiben, was finanziell zwar oft weniger bringt als die verlängerte Zurechnungszeit. Sozialpolitisch bleiben die Abschläge aber nicht begründbar, da kein damit steuerbares Verhalten vorliegt.

Kollateralschäden vermeiden

Erneut will die Koalition sich dem Thema widmen, dass trotz langjähriger Beitragszahlung am Ende das Einkommen nicht mal über der Grundsicherung liegt. Die nun vorgesehene Grundrente birgt in der Umsetzung viele Fragen, Risiken und Bedenken. Eine ausführliche Erörterung ist hier zwingend nötig, um Kollateralschäden zu vermeiden und die gesetzliche Rentenversicherung nicht zu delegitimieren.

System massiv unter Druck

In die falsche Richtung geht es, die vorgesehene Begrenzung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auf höchstens 20 Prozent zu senken. Wer die Beitragssätze deckelt und nicht beitragsgedeckte Leistungen sachfremd aus den Beitragsmitteln finanziert, setzt das System massiv unter Druck und legt die Spur für künftige Leistungskürzungen. In dem Kontext ist die Absprache der Koalition wichtig, Leistungskürzung gegebenenfalls doch durch zusätzliche Steuermittel zu finanzieren. Wichtig ist, dass diese Zusage dann aber auch eingehalten wird.

Kompromiss durch CDU/CSU

Insgesamt finden sich etliche Ansätze gewerkschaftlicher Forderungen im Koalitionsvertrag, die uns allerdings bei Weitem nicht reichen können, da sie im Kompromiss insbesondere durch die CDU/CSU verwässert und abgeschwächt wurden.

Eine ausführliche Einschätzung können Sie in der Zeitschrift Soziale Sicherheit, Ausgabe 2/2018 nachlesen (kostenpflichtig).

 



 

 

 

 


                  

 

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