Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

richter evg

bezüglich des Rechtsbeistandes für ihre Mitglieder , hält die EVG eine Reihe von Leistungen vor, vorausgesetzt man hat sich zuvor bereit erklärt, einen monatlichen Beitrag in Höhe von 0,1% vom satzungsgemäßen Bruttoeinkommen zu entrichten. Im Detail sind es dann

  1. der berufliche Rechtsschutz
  2. die Freizeit- und Berufs- Unfallversicherung und der
  3. Privat-/ Familien- und Wohnungs- Rechtsschutz

Zu 1.) EVG Mitglieder können ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen. Das Kostenrisiko trägt die EVG. Die direkte telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte  - Rund um die Uhr 0800-4-959-959 - ist zuvor unter Benennung der Mitgliedsnummer sicherzustellen.

Zu 2.) Die Freizeit- und Berufs- Unfallversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz "Rund um die Uhr", Tel.: 0800-4-959-959, gegen die Folgen eines Unfalls. Ob der Unfall in der Freizeit oder in der Ausübung des Berufes passierte ist hier ganz gleich.

Zu 3.) Für die Mitglieder der EVG besteht eine Familien Rechtschutzversicherung. Die Bedingungen und Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Versicherungsträger abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag. Versichert sind die Mitglieder der EVG, deren Ehegatten / innen, deren eingetragene Lebenspartner / in, deren minderjährigen Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder) und deren unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, längsten jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Da die DEVK  die notwendigen Informationen für unsere Mitglieder vorhält, wende Dich daher stets vorab unter 0800-4-959-959  unmittelbar an die DEVK, wenn Du mit einem Anwalt sprechen möchtest. Eine telefonische Klärung des Kostenschutzes, nicht im Berufs- und Sozial-Rechtsschutz, erhälst Du unter 0221 757-1993.

Beachtet bitte: Folgende Leistungsarten werden nicht von vorgenanntem Versicherungsschutz zu Punkt 3.) erfasst:

  • Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz (sind in der Mitgliedschaft enthalten, gelten aber nur für das Gewerkschaftsmitglied)
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz - innerhalb des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht -
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz und Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.

So, jetzt hoffen wir, dass Ihr vorgenannten Rechtsbeistand möglichst nicht in Anspruch nehmen müsst und wenn doch, dass Ihr mit einem guten Gefühl rechtlichen Unwägbarkeiten begegnen könnt.