Liebe Kollegen*innen,

der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen.Teilweise setzen die Fristen zum Umtausch schon zu Beginn des Jahres 2022 ein. Damit Ihr keine bösen Überraschungen bei eventuellen Polizeikontrollen erleben müsst,  seht Euch hierzu bitte den Inhalt nachfolgenden Links an.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html  (bitte anklicken)

Der neue Führerschein in Scheckkartenformat, 

neuer führerschein 1Neues Führerscheinformat

soll gegen den alten grauen oder rosafarbenen oder auch den bereits in Scheckkartenformat vorliegenden Führerschein ausgetauscht werden

alte führerscheineAlte Führerscheine

 

 

 

 

 

 

 

Solltet Ihr bereits einen Führerschein in Scheckkartenformat besitzen, beachtet bitte auf der Vorderseite unter dem Punkt 4a das Ausstellungsdatum und unter Punkt 4b das Ablaufdatum. Unter Punkt 4c findet Ihr die Behörde, bei der Ihr Euch um den Erwerb eines neuen Führerscheins bemühen könnt. Nachfolgender Link gibt Euch weitere Hilfestellungen zum Erwerb des neuen Dokumentes bekannt.

https://www.hamburg.de/lbv-fuehrerschein/5899510/fuehrerscheintausch/  (bitte anklicken)