RegioTickets M 50 H/R sind künftig steuer- und abgabenfrei!
Eine Änderung im Einkommenssteuergesetz macht’s möglich: Job-Tickets und jetzt auch RegioTickets M 50 H/R sind künftig steuer- und abgabenfrei!
Das heißt konkret: Die RegioTickets M 50 H/R müssen künftig weder in die Prüfung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge einbezogen noch beim Rabattfreibetrag (gemäß § 8 Abs. 3 EstG) berücksichtigt werden.
Was sich nicht ändert, ist der Eigenanteil. Jede/r Nutzer/in muss diesen weiterhin in Form einer Zuzahlung übernehmen. Auch darf das RegioTicket weiterhin nicht für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.
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