Ratgeber für den Sterbefall
Gerade nach einem Sterbefall sind von den Hinterbliebenen viele Formalitäten zu erledigen. Wir wollen hiermit einige Hinweise und Empfehlungen geben.
Was ist im Sterbefall zu tun ?
- Beim Ableben im Haus sofortige Benachrichtigung eines Arztes
- Totenschein durch behandelnden Arzt ( Haus-, Krankenhaus- , Notarzt ) ausstellen lassen
- Soll der Verstorbene überführt werden, Leichenpass beim Standesamt beantragen ( Fristen beachten , erforderliche Unterlagen vorlegen )
- Bestattungsinstitut mit der Ausführung der Trauerfeier beauftragen
- Pfarrer, Pastor oder Trauerredner für die Trauerfeier bestellen
- Grabstelle beim Friedhofsamt oder Feuerbestattung beim Krematorium anmelden
- Todesanzeige veröffentlichen ?
- Personen benachrichtigen, die an der Trauerfeier teilnehmen sollen
- Arbeitgeber/ Dienststelle bzw Betreuungsstelle wegen der Leistungsansprüche benachrichtigen
- Krankenversicherung ( Bahn- BKK, KVB, private Versicherungen ) benachrichtigen
- Bei Bedarf Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.
- Wenn eine letztwillige Verfügung besteht, die Eröffnung des Testaments beantragen.
- Gewerkschaft benachrichtigen
- Versicherungen wegen Lebens- oder Sterbegeldversicherung benachrichtigen
- Prüfen, bei welchen Versicherungen Namensänderungen erforderlich sind oder welche Versicherungen gekündigt werden können.
- Eventuell Auto ummelden, Kündigung oder Umschreibung der KFZ-Versicherung
- Banken wegen Kontoänderung oder Auflösung informieren
- Mitgliedschaften in Vereinen kündigen
- Eigentumsänderungen bei Haus- oder Wohneigentum beantragen
- Eventuell Kreditgeber benachrichtigen
- Gegebenenfalls Grabpflege regeln
Die Erledigung vieler dieser Aufgaben bieten die Beerdigungsinstitute als Dienstleistungen an.
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