Zum Hauptinhalt springen

Ratgeber für den Sterbefall

Gerade nach einem Sterbefall sind von den Hinterbliebenen  viele Formalitäten zu erledigen. Wir wollen hiermit einige Hinweise und Empfehlungen geben.

Was ist im Sterbefall zu tun ?

  • Beim Ableben im Haus sofortige Benachrichtigung eines Arztes
  • Totenschein durch behandelnden Arzt ( Haus-,  Krankenhaus- , Notarzt ) ausstellen lassen
  • Soll der Verstorbene überführt werden, Leichenpass beim Standesamt beantragen ( Fristen beachten , erforderliche Unterlagen vorlegen )
  • Bestattungsinstitut mit der Ausführung der Trauerfeier beauftragen
  • Pfarrer, Pastor oder Trauerredner für die Trauerfeier bestellen
  • Grabstelle beim Friedhofsamt oder Feuerbestattung beim Krematorium anmelden
  • Todesanzeige veröffentlichen ?
  • Personen benachrichtigen, die an der Trauerfeier teilnehmen sollen
  • Arbeitgeber/ Dienststelle bzw Betreuungsstelle wegen der Leistungsansprüche benachrichtigen
  • Krankenversicherung ( Bahn- BKK, KVB, private Versicherungen ) benachrichtigen
  • Bei Bedarf Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.
  • Wenn eine letztwillige Verfügung besteht, die Eröffnung des Testaments beantragen.
  • Gewerkschaft benachrichtigen
  • Versicherungen wegen Lebens- oder Sterbegeldversicherung benachrichtigen
  • Prüfen, bei welchen Versicherungen Namensänderungen erforderlich sind oder  welche Versicherungen gekündigt werden können.
  • Eventuell Auto ummelden, Kündigung oder Umschreibung der KFZ-Versicherung
  • Banken wegen Kontoänderung oder Auflösung informieren
  • Mitgliedschaften in Vereinen kündigen
  • Eigentumsänderungen bei Haus- oder Wohneigentum beantragen
  • Eventuell Kreditgeber benachrichtigen
  • Gegebenenfalls Grabpflege regeln

Die Erledigung vieler dieser Aufgaben bieten die Beerdigungsinstitute als Dienstleistungen an.

  • Aufrufe: 5608