EVG im Einklang mit der klaren Position des DGB Nord zur AfD
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) und die DGB Regionen werden keine Einladungen an AfD Vertreter aussprechen und alle Anfragen zur Teilnahme an DGB Veranstaltungen nicht beantworten.
Die AfD zeigt sich immer deutlicher als rechtsnational, völkisch und demokratifeindlich. Sie macht Wahlkampf gegen gesellschaftliche Minderheiten wie Geflüchtete, Einwanderer und einzelne Religionsgruppen, sie wendet sich gegen die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gegen die Gleichberechtigung von Frauen und die Freiheit der Medien. Sie ist eine Partei, die Menschen gegeneinander ausspielt, besonders diejenigen, die kaum oder gar nicht am Reichtum der Gesellschaft teilhaben. Sündenbockpolitik und rechtspopulistische Hetze sind kein Weg, um ein besseres Leben für alle zu schaffen. Den Verführungen von rechts stellen wir unsere guten Argumente entgegen.
Im Gegensatz zur AfD stehen die Gewerkschaften für eine offene und solidarische Gesellschaft. Wir fordern eine gerechte Umverteilung des Reichtums und eine demokratische und soziale Teilhabe aller in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrem Erwerbsstatus. Die Ablehnung des gesetzlichen Mindestlohns durch die AfD im vergangenen Wahlkampf, ihre Militarisierungs- und Privatisierungspläne, ihre Steuersparmodelle für Reiche zeigen, wie weit entfernt die Partei von den realen Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfernt ist. Ob die AfD in Parlamenten vertreten ist oder nicht, tut dabei nichts zur Sache. Auf die Positionen kommt es an.
In der "Allianz für Weltoffenheit" engagiert sich der DGB gemeinsam mit den Arbeitgebern, Kirchen und Verbänden gegen Rassismus und Diskriminierung. Die Gewerkschaften haben in ihrer Geschichte leidvoll erlebt, wohin es führt, wenn man Angstmachern, Sündenbocksuchern und völkischen Bewegungen nicht geeint und entschieden Einhalt gebietet.
Für Rechtsextremisten und Rechtspopulisten ist kein Platz auf Veranstaltungen des DGB und der EVG. Wir werden daher ggf. auch von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
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