Besoldungserhöhung 2017, 2. Schritt
Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG) 2016 / 2017 vorgelegt. Danach haben sich die Dienst- und Versorgungsbezüge
- zum 1. März um 2,2 Prozent erhöht und werden
- zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent angehoben.
- Auch wird der Familienzuschlag und die Amtszulage angehoben.
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