Das deutsche Grundgesetz ist das Fundament der Bundesrepublik und bildet die rechtliche Grundlage für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger. Es wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet und trat am 24. Mai 1949 in kraft. Das Grundgesetz umfasst 146 Artikel, die die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger festlegen, sowie die Struktur und Funktionen des Staates regeln. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören die Menschenwürde, die Gewaltenteilung, die Rechtsstaatlichkeit und die Meinungsfreiheit. Das Grundgesetz garantiert außerdem die Gleichberechtigung aller Menschen und legt die Grundlage für ein demokratisches Zusammenleben fest. Das Grundgesetz kann nur mit einer 2/3- Mehrheit des Bundestages und Bundesrates geändert werden. Was auch sehr wichtig zum Schutz ist.